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Die ordentliche Mitgliedschaft in der DGPT hat grundsätzlich die abgeschlossene Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut zur Voraussetzung, im Ausnahmefall genügt der Nachweis einer abgeschlossenen gleichwertigen Weiterbildung.

Obwohl die von der DGPT anerkannten Institute in der Satzung der DGPT entsprechend deren Organisation als Mitgliedervereinigung nicht besonders herausgehoben werden, sind sie Grundlage und psychoanalytische "Heimat" für die meisten DGPT-Mitglieder. Gegenwärtig gibt es 56 von der DGPT anerkannte Weiterbildungsinstitute.

Diese Institute sind auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Ärztekammern als Weiterbildungsstätten anerkannt. Dreizehn Institute beteiligen sich an der Weiterbildung zum Analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (AKJP).

Die Integration der analytischen Therapieverfahren in die kassenärztliche Versorgung seit 1967 hat dazu geführt, daß die Weiterbildungsrichtlinien der DGPT-Institute einen qualifizierenden Einfluß auf die Ausbildungsrichtlinien der KBV und die ärztliche Weiterbildungsordnung gewannen. Umgekehrt haben auch Anforderungen der kassenärztlichen Versorgung Einfluß auf die Institutsweiterbildung genommen.

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