Die ordentliche Mitgliedschaft in der DGPT hat
grundsätzlich die abgeschlossene Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut
zur Voraussetzung, im Ausnahmefall genügt der Nachweis einer abgeschlossenen
gleichwertigen Weiterbildung. Obwohl die von der DGPT anerkannten Institute in der
Satzung der DGPT entsprechend deren Organisation als Mitgliedervereinigung nicht besonders
herausgehoben werden, sind sie Grundlage und psychoanalytische "Heimat" für die
meisten DGPT-Mitglieder. Gegenwärtig gibt es 56 von der DGPT anerkannte
Weiterbildungsinstitute.
Diese Institute sind auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den
Ärztekammern als Weiterbildungsstätten anerkannt. Dreizehn Institute beteiligen sich an
der Weiterbildung zum Analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (AKJP).
Die Integration der analytischen Therapieverfahren in die kassenärztliche Versorgung
seit 1967 hat dazu geführt, daß die Weiterbildungsrichtlinien der DGPT-Institute einen
qualifizierenden Einfluß auf die Ausbildungsrichtlinien der KBV und die ärztliche
Weiterbildungsordnung gewannen. Umgekehrt haben auch Anforderungen der kassenärztlichen
Versorgung Einfluß auf die Institutsweiterbildung genommen.
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