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Sind Sie berechtigt, Beihilfe in Anspruch zu nehmen, so wenden Sie sich an Ihren zuständigen Regierungspräsidenten oder die entsprechende Beihilfestelle, die Ihnen ein Merkblatt über den Beihilfesatz bei Psychotherapie schickt. In der Regel werden 50% der Kosten für Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie gezahlt. Die anderen 50% trägt zumeist die private Krankenversicherung.

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