Sind Sie berechtigt, Beihilfe in Anspruch zu
nehmen, so wenden Sie sich an Ihren zuständigen Regierungspräsidenten oder die
entsprechende Beihilfestelle, die Ihnen ein Merkblatt über den Beihilfesatz bei
Psychotherapie schickt. In der Regel werden 50% der Kosten für Psychoanalyse,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie gezahlt. Die anderen
50% trägt zumeist die private Krankenversicherung.