Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Nachdem man einen Psychotherapeuten oder Psychoanalytiker ausgewählt hat, wozu die fünf
bzw. acht diagnostischen Sitzungen dienen (je nach dem psychotherapeutischen Verfahren,
das anschließend angewendet wird), muß die Psychotherapie formal beantragt werden. Sind
Sie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenpatient), wird ein Antrag auf
Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Die entsprechenden Antragsformulare gibt
Ihnen der Psychotherapeut, der Sie auch über die einzuhaltenden Formalien aufklärt. Sollte
ein größerer Behandlungsumfang notwendig sein, wird eine Langzeittherapie beantragt. Die
Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines
Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden
Psychotherapeuten.
Sind Sie Privatpatient, können Sie sich unter Private KV einen ersten Überblick über
die Leistungen Ihrer Krankenversicherung verschaffen. Wir empfehlen aber, daß Sie in
jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten und sich eine schriftliche
Leistungszusage für das psychotherapeutische Verfahren geben lassen, das Sie mit Ihrem
Psychotherapeuten vereinbart haben. Erst wenn Sie die schriftliche Leistungszusage
erhalten haben, sollten Sie mit der Therapie beginnen - sonst kann es leicht zu teuren
Überraschungen kommen.
Sind Sie beihilfeberechtigt, wenden Sie sich an die zuständige Stelle bei Ihrem
Regierungspräsidenten. In der Regel ersetzt die Beihilfe 50% aller Kosten für
Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Auch
hier gilt: Schriftliche Zusage auf Kostenübernahme abwarten, bevor Sie mit der
eigentlichen Therapie (also der 6. bzw. 9. Stunde) beginnen.
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