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Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Nachdem man einen Psychotherapeuten oder Psychoanalytiker ausgewählt hat, wozu die fünf bzw. acht diagnostischen Sitzungen dienen (je nach dem psychotherapeutischen Verfahren, das anschließend angewendet wird), muß die Psychotherapie formal beantragt werden. Sind Sie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenpatient), wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Die entsprechenden Antragsformulare gibt Ihnen der Psychotherapeut, der Sie auch über die einzuhaltenden Formalien aufklärt.

Sollte ein größerer Behandlungsumfang notwendig sein, wird eine Langzeittherapie beantragt. Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Sind Sie Privatpatient, können Sie sich unter Private KV einen ersten Überblick über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung verschaffen. Wir empfehlen aber, daß Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten und sich eine schriftliche Leistungszusage für das psychotherapeutische Verfahren geben lassen, das Sie mit Ihrem Psychotherapeuten vereinbart haben. Erst wenn Sie die schriftliche Leistungszusage erhalten haben, sollten Sie mit der Therapie beginnen - sonst kann es leicht zu teuren Überraschungen kommen.

Sind Sie beihilfeberechtigt, wenden Sie sich an die zuständige Stelle bei Ihrem Regierungspräsidenten. In der Regel ersetzt die Beihilfe 50% aller Kosten für Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Auch hier gilt: Schriftliche Zusage auf Kostenübernahme abwarten, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie (also der 6. bzw. 9. Stunde) beginnen.

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