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Was ist das Psychotherapeutengesetz?
Dieses Gesetz PsychthG regelt, wer sich Psychotherapeut nennen darf.
Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen Psychotherapie als Kassenleistung
in Anspruch genommen werden kann.
Psychotherapeut darf sich jetzt nur noch nennen, wer nach einem Universitäts-
studium der Psychologie, Medizin oder (bei Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeuten) auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine mindestens drei-
jährige psychotherapeutische Ausbildung absolviert hat. Damit ist ausgeschlossen,
daß Psychotherapie von Personen angeboten wird, die dafür nicht qualifiziert sind.
"Psychotherapeut" ist also ein geschützter Begriff geworden.

Kassenleistung
Neu ist ab 1. 1. 1999, daß Patienten mit ihrer Chipkarte direkt einen Psycho-
therapeuten aufsuchen können. Während oder am Ende der Erstinterview-Stunden
(der "probatorischen Sitzungen") muß ein ärztlicher Untersuchungsbefund körperlicher
Erkrankungen durch einen Haus- oder Facharzt erhoben werden, damit eventuelle
körperliche Erkrankungen bei der psychotherapeutischen Behandlung berücksichtigt
werden können.

Qualitätssicherung
Auf dem großen und oft grauen Markt der Psycho-Angebote tummelten sich mittler-
weile Vertreter von etwa 400 verschiedenen "Psycho-Therapie"-Verfahren. Für den
Laien war es fast nicht zu durchschauen, welche Angebote seriös sind.
Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und
praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, die auch Erfahrungen in der Psychiatrie
sowie Selbsterfahrung (Lehranalyse) umfaßt, wird nun erstmalig in Deutschland ein
allgemeiner hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung verbindlich
festgelegt. Darüberhinaus tragen kontinuierliche Fortbildung und Supervision zur
Transparenz der Behandlung bei. Durch Behandlungsdokumentation, Behandlungsverträge
und begleitende Diagnostik wird der Behandlungsprozeß überschaubar, und Fehlbehandlungen
wird vorgebeugt. 

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