Hier bitte auswählen


 

 

Berufspolitisches Seminar Hannover

Das diesjährige berufspolitische Seminar (27./28. Februar 2010) stand unter dem Thema Psychoanalytische Aus- und Weiterbildung – Aktuelle Risiken und Chancen. Hintergrund für die Wahl des Themas war die aktuelle Diskussion, die zur zukünftigen Ausgestal­tung der psychotherapeutischen Ausbildung v. a. für die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten in den Kammern und Verbänden geführt wird und der Wunsch, diese aus der Sicht der psychoanalytischen Institute und Fachgesellschaften reflektieren.

Der bereits im aktuellen Mitgliederrundschreiben (I/2010) enthaltene Bericht ist hier abrufbar.

Vorträge:

Susanne Walz-Pawlita, Gießen

Welche Ausbildung brauchen wir für die ambulante Praxistätigkeit?

Hermann Schürmann, Bad Berleburg

Was habe ich in der analytischen Ausbildung für meine Tätigkeit in der stationären Psychotherapie gelernt und was nicht – und wo dann?

Jutta Baur-Morlok, Düsseldorf

Analytiker sein in Analyse-fernen Zeiten

Wolfgang Merkle, Frankfurt

Psychoanalytische Aus- und Weiterbildung – Aktuelle Risiken und Chancen. Aus der Sicht des im Krankenhaus tätigen Psychoanalytikers

Martin Pröstler, München

Statement Bundeskandidatenvertretung

Caroline Meller, Berlin

Statement Bundeskandidatenvertretung

Mathias Lohmer, München

Tätigkeitsfelder jenseits der Krankenbehandlung

Institutionen im Umbruch

 


 

Holger Schildt:

Vom "nichtärztlichen" zum Psychologischen Psychotherapeuten/KJP, veröffentlicht im Psychotherapeutenjournal 2/2007, S. 118 - 128

Beitrag im Adobe Portable Document Format (PDF)

 


 

Patientenerklärung zur Datenermittlung an den überweisenden Arzt
(Geschützter Bereich)

Patientenerklärung zur Datenermittlung an den Hausarzt
(Geschützter Bereich)

 


 

Stellungnahme von bvvp, DGPT und VAKJP zum EBM 2000 plus

In Berlin findet am 31. August eine KBV-Klausurtagung statt, in der die in den letzten Tagen schon intern vorgelegte Version des EBM 2000plus diskutiert werden soll - und in der letztlich entschieden werden wird, ob der EBM in dieser oder ähnlicher Form von der KBV demnächst den Kassen vorgelegt werden soll.

In einer öffentlichen Stellungnahme haben im Vorfeld dieser Vertreterversammlung der DPTV und die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten den EBM in der jetzigen Fassung abgelehnt. (s. Homepage Vereinigung). Eine derartige pauschale Ablehnung des EBM halten die o.g. "gemischten" Psychotherapieverbände für politisch ungeschickt und unausgewogen und damit u.U. unserer Sache wenig dienlich. Wir sehen nicht, welche politischen Perspektiven eine totale Ablehnung und Konfrontation mit KBV und Ärzteschaft haben soll, und plädieren daher für eine Zustimmung zum EBM. Folgende Überlegungen bilden die Grundlage unserer Stellungnahme:
1. Es muss zunächst festgehalten werden, dass der neue EBM für alle Psychotherapeuten durch die zur Zeit geplante Höherbewertung unserer Hauptleistung, der 50-minütigen Einzel-Therapie (mit 1680 Punkten plus 50 Punkten Konsultationsgebühr), die ca. 80% unseres Einkommens ausmacht, eine entscheidende Verbesserung verspricht - dies sogar für den Fall. dass die EBM-Bewertung durch regionale Honorarverteilungsmaßstäbe - wie zu erwarten - heruntergebrochen würde. Allein diese Höherbewertung könnte zukünftig für viele unserer Praxen überlebenswichtig sein. Die Kritikpunkte am neuen EBM beziehen sich auf den Restbereich von ca. 20% unserer Leistungen.

2. Wir halten die Art der Kalkulation auf betriebswirtschaftlicher Grundlage sowie die Zeittaktung für grundsätzlich geeignet, ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit angemessen zu erfassen.

3. Auch wenn wir wesentliche Kritikpunkte an einigen Aspekten - wie an der Bewertung eines Teils unserer Leistungen und der Konstruktion der psychotherapeutischen Kapitel - sehen, stellen wir diese Punkte zurück, um das politische Ziel der KBV, nämlich die Durchsetzung angemessener Honorierung, nicht zu gefährden.

4. Neben der Durchsetzung unserer Vorstellungen in den gemischten Verbänden, welche die Interessen von Ärzten, PP und ggf. KJP gleichermaßen und gleichrangig vertreten, muss auch im Auge behalten werden, wie die Integration gefördert werden kann. Es braucht Zeit, unsere Arbeit und den Wert unserer Arbeit verständlich zu machen.

Dennoch müssen die Kritikpunkte, wie sie vom "Ärzteforum Psychotherapeutischer Verbände", dem beratenden Bundes-Fachausschuss und auch von DPTV und Vereinigung formuliert wurden, öffentlich benannt werden.

1. Die Kalkulation für die Kosten der psychotherapeutischen Praxen erfolgte systemkonform aufgrund realer Daten der Psychotherapeuten aus früheren Jahren. Dies führt zu einer Unterschätzung unserer Kosten, weil diese Daten die Situation der Spar- und Notpraxen widerspiegeln, deren ungerecht niedrige Honorare inzwischen auch durch BSG-Urteile korrigiert wurden. Weder diese Korrektur noch die neueren, jüngst veröffentlichen Daten der Praxiskosterhebung des ZI schlagen sich in der Kalkulation des neuen EBM nieder.

2. Eine Folge davon ist, dass die Produktivität psychotherapeutischer Praxen überschätzt wird, was wiederum dazu führt, dass die Wochenstundenzahl zur Erreichung des sog. kalkulatorischen Arztgehalts so hoch ist, dass sie kaum jemand erreichen wird, geschweige denn, dass es möglich wäre, darüber hinaus noch Privatpatienten zu behandeln - , etwas, was hingegen vermutlich den somatisch tätigen Ärzten möglich sein wird.

3. Die Kalkulation der probatorischen Sitzungen (1545 Punkte) ist nicht sachgemäß, da diese mindestens so viel Dokumentationsaufwand verursachen wie die normale psychotherapeutische Sitzung.

4. Die Lösung des Problems der unterschiedlichen Bewertung der verhaltenstherapeu-
tischen Gruppenpsychotherapie gegenüber der Gruppenpsychotherapie in den psychoanalytisch begründeten Verfahren ist bisher nicht geglückt. Sinnvoll wäre eine neue Ziffer für verhaltenstherapeutische Kleingruppen und deren höhere Bewertung.

5. Während im Kapitel 23 keine Gruppenbehandlung unterhalb des Richtlinienniveaus mehr vorgesehen ist, ist dies - ohne überzeugendes Konzept und ohne Nachweis der ausbildungsmäßigen Voraussetzungen - im ärztlichen Kapitel 22 unbegrenzt möglich.

6. Während im Kapitel 23 eine sinnvolle Begrenzung der Abrechnungsmöglichkeit für die 10-minütige Gesprächsleistung vorgesehen ist, wird den ärztlichen Psychotherapeuten für diese Leistung eine unbegrenzte Abrechnungsmöglichkeit eröffnet. Wir sehen hier die Gefahr einer möglichen Leistungsausweitung, die zum Unterlaufen der qualitätsgesicherten Richtlinien-Psychotherapie führen könnte.

Diese letzteren Punkte werden insbesondere von DPTV und Vereinigung aufgegriffen.
Aktuell sollte man jedoch hier auf langfristige politische Arbeit setzen und nicht auf die Fortsetzung dieser Auseinandersetzungen in der KBV oder gar der Öffentlichkeit. Eine Auseinandersetzung innerhalb der Fachgruppe könnte zu einer grundsätzlichen Ablehnung des EBM führen.

Dr. A. Gerlach Dr. B. Clever Dipl.-Päd. R. Höhfeld
DGPT bvvp VAKJP

 

Beitrag im Adobe Portable Document Format (PDF)

 


 

Bekenntnis zur Psychotherapie als Regelleistung
(14.02.2001)

In den Gesellschaftspolitischen Kommentaren Nr. 2 – Februar 2001 – Seite 17 ff. erteilt Horst Schmidbauer (SPD-Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages) mehr oder weniger deutlich artikulierten Gedanken, die Richtlinienpsychotherapie – zumindest bei Erwachsenen – eventuell aus dem Regelleistungskatalog der GKV herauszunehmen und zur Wahlleistung zu machen, eine klare Absage. Er nimmt dabei Bezug auf entsprechende Äußerungen von Schwartz (Vorsitzender des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen) und aus der Opposition. Es gehe nicht an, dass Psychotherapie nur noch von denjenigen Menschen in Anspruch genommen werden könne, die das Geld haben, um eine entsprechende Wahlleistung bezahlen zu können, oder die sich neben ihrem Krankenkassenbeitrag eine entsprechende Privatversicherung leisten können. Wer die gesetzliche Krankenversicherung – so Schmidbauer – in Grund- und Wahlleistungen spalte, spalte auch die ganzheitliche Versorgung. Die SPD habe immer für eine ganzheitliche Versorgung gekämpft, dafür, dass Psyche und Körper in der medizinischen Behandlung und Versorgung nicht auseinander dividiert werden können. Dabei werde es auch bleiben!

Kommentar:
Die Botschaft hören wir gern. Es fehlt auch (grundsätzlich) nicht der Glaube.
Beim Lesen des heutigen STERN (Nr. 8/2001, S. 46 ff.) kommen wir allerdings doch ins Grübeln. Ist etwa die Kommunikation zwischen Regierungsspitze (Schröder, Schmidt) und parlamentarischer Basis (Schmidbauer) gestört? Oder missverstehen wir da bloß etwas? Oder wurde Schmidbauer in den gpk zur Verabreichung eines Beruhigungsmittels, Wirksamkeit begrenzt bis zu den Wahlen 2002, verdonnert? 

Holger Schildt

 


 

Antwort der DGPT auf die Befragung des Sachverständigenrat
für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

Datei im Adobe Acrobat Portable Document Format (PDF)

 


 

Stellungnahme der DGPT zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes vom 29.01.2001

Datei im Adobe Portable Document Format (PDF)

 


 

Stellungnahme der AGR zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes vom 17.01.2001

Datei im Adobe Portable Document Format (PDF)