Berufspolitisches Seminar Hannover
Das diesjährige berufspolitische
Seminar (27./28. Februar 2010) stand unter dem Thema
Psychoanalytische Aus- und Weiterbildung – Aktuelle Risiken und
Chancen. Hintergrund für die Wahl des Themas war die aktuelle
Diskussion, die zur zukünftigen Ausgestaltung der
psychotherapeutischen Ausbildung v. a. für die Psychologischen
Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten
in den Kammern und Verbänden geführt wird und der Wunsch, diese aus
der Sicht der psychoanalytischen Institute und Fachgesellschaften
reflektieren.
Der bereits im aktuellen Mitgliederrundschreiben
(I/2010) enthaltene
Bericht ist hier abrufbar.
Vorträge:
Susanne Walz-Pawlita, Gießen
Welche
Ausbildung brauchen wir für die ambulante Praxistätigkeit?
Hermann Schürmann, Bad Berleburg
Was habe
ich in der analytischen Ausbildung für meine Tätigkeit in der
stationären Psychotherapie gelernt und was nicht – und wo dann?
Jutta Baur-Morlok, Düsseldorf
Analytiker sein in Analyse-fernen Zeiten
Wolfgang Merkle, Frankfurt
Psychoanalytische Aus- und Weiterbildung – Aktuelle Risiken und
Chancen. Aus der Sicht des im Krankenhaus tätigen Psychoanalytikers
Martin Pröstler, München
Statement
Bundeskandidatenvertretung
Caroline Meller, Berlin
Statement
Bundeskandidatenvertretung
Mathias Lohmer, München
Tätigkeitsfelder jenseits der Krankenbehandlung
Institutionen im Umbruch
Holger Schildt:
Vom "nichtärztlichen" zum Psychologischen Psychotherapeuten/KJP,
veröffentlicht im Psychotherapeutenjournal 2/2007, S. 118 - 128
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Stellungnahme von bvvp, DGPT und VAKJP
zum EBM 2000 plus
In Berlin findet am 31. August
eine KBV-Klausurtagung statt, in der die in den letzten Tagen schon intern vorgelegte
Version des EBM 2000plus diskutiert werden soll - und in der letztlich entschieden werden
wird, ob der EBM in dieser oder ähnlicher Form von der KBV demnächst den Kassen
vorgelegt werden soll.
In einer öffentlichen
Stellungnahme haben im Vorfeld dieser Vertreterversammlung der DPTV und die Vereinigung
der Kassenpsychotherapeuten den EBM in der jetzigen Fassung abgelehnt. (s. Homepage
Vereinigung). Eine derartige pauschale Ablehnung des EBM halten die o.g.
"gemischten" Psychotherapieverbände für politisch ungeschickt und unausgewogen
und damit u.U. unserer Sache wenig dienlich. Wir sehen nicht, welche politischen
Perspektiven eine totale Ablehnung und Konfrontation mit KBV und Ärzteschaft haben soll,
und plädieren daher für eine Zustimmung zum EBM. Folgende Überlegungen bilden die
Grundlage unserer Stellungnahme:
1. Es muss zunächst festgehalten werden, dass der neue EBM für alle Psychotherapeuten
durch die zur Zeit geplante Höherbewertung unserer Hauptleistung, der
50-minütigen Einzel-Therapie (mit 1680 Punkten plus 50 Punkten
Konsultationsgebühr), die ca. 80% unseres Einkommens ausmacht, eine entscheidende
Verbesserung verspricht - dies sogar für den Fall. dass die EBM-Bewertung durch
regionale Honorarverteilungsmaßstäbe - wie zu erwarten - heruntergebrochen würde.
Allein diese Höherbewertung könnte zukünftig für viele unserer Praxen
überlebenswichtig sein. Die Kritikpunkte am neuen EBM beziehen sich auf den Restbereich
von ca. 20% unserer Leistungen.
2. Wir halten die Art der
Kalkulation auf betriebswirtschaftlicher Grundlage sowie die Zeittaktung für
grundsätzlich geeignet, ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit angemessen zu
erfassen.
3. Auch wenn wir wesentliche
Kritikpunkte an einigen Aspekten - wie an der Bewertung eines Teils unserer Leistungen und
der Konstruktion der psychotherapeutischen Kapitel - sehen, stellen wir diese Punkte
zurück, um das politische Ziel der KBV, nämlich die Durchsetzung angemessener
Honorierung, nicht zu gefährden.
4. Neben der Durchsetzung unserer
Vorstellungen in den gemischten Verbänden, welche die Interessen von Ärzten, PP und ggf.
KJP gleichermaßen und gleichrangig vertreten, muss auch im Auge behalten werden, wie die
Integration gefördert werden kann. Es braucht Zeit, unsere Arbeit und den Wert unserer
Arbeit verständlich zu machen.
Dennoch müssen die Kritikpunkte,
wie sie vom "Ärzteforum Psychotherapeutischer Verbände", dem beratenden
Bundes-Fachausschuss und auch von DPTV und Vereinigung formuliert wurden, öffentlich
benannt werden.
1. Die Kalkulation für die
Kosten der psychotherapeutischen Praxen erfolgte systemkonform aufgrund realer Daten der
Psychotherapeuten aus früheren Jahren. Dies führt zu einer Unterschätzung unserer
Kosten, weil diese Daten die Situation der Spar- und Notpraxen widerspiegeln, deren
ungerecht niedrige Honorare inzwischen auch durch BSG-Urteile korrigiert wurden. Weder
diese Korrektur noch die neueren, jüngst veröffentlichen Daten der Praxiskosterhebung
des ZI schlagen sich in der Kalkulation des neuen EBM nieder.
2. Eine Folge davon ist, dass die
Produktivität psychotherapeutischer Praxen überschätzt wird, was wiederum dazu führt,
dass die Wochenstundenzahl zur Erreichung des sog. kalkulatorischen Arztgehalts so hoch
ist, dass sie kaum jemand erreichen wird, geschweige denn, dass es möglich wäre,
darüber hinaus noch Privatpatienten zu behandeln - , etwas, was hingegen vermutlich den
somatisch tätigen Ärzten möglich sein wird.
3. Die Kalkulation der
probatorischen Sitzungen (1545 Punkte) ist nicht sachgemäß, da diese mindestens so viel
Dokumentationsaufwand verursachen wie die normale psychotherapeutische Sitzung.
4. Die Lösung des Problems der
unterschiedlichen Bewertung der verhaltenstherapeu-
tischen Gruppenpsychotherapie gegenüber der Gruppenpsychotherapie in den psychoanalytisch
begründeten Verfahren ist bisher nicht geglückt. Sinnvoll wäre eine neue Ziffer für
verhaltenstherapeutische Kleingruppen und deren höhere Bewertung.
5. Während im Kapitel 23 keine
Gruppenbehandlung unterhalb des Richtlinienniveaus mehr vorgesehen ist, ist dies - ohne
überzeugendes Konzept und ohne Nachweis der ausbildungsmäßigen Voraussetzungen - im
ärztlichen Kapitel 22 unbegrenzt möglich.
6. Während im Kapitel 23 eine
sinnvolle Begrenzung der Abrechnungsmöglichkeit für die 10-minütige Gesprächsleistung
vorgesehen ist, wird den ärztlichen Psychotherapeuten für diese Leistung eine
unbegrenzte Abrechnungsmöglichkeit eröffnet. Wir sehen hier die Gefahr einer möglichen
Leistungsausweitung, die zum Unterlaufen der qualitätsgesicherten
Richtlinien-Psychotherapie führen könnte.
Diese letzteren Punkte werden
insbesondere von DPTV und Vereinigung aufgegriffen.
Aktuell sollte man jedoch hier auf langfristige politische Arbeit setzen und nicht auf die
Fortsetzung dieser Auseinandersetzungen in der KBV oder gar der Öffentlichkeit. Eine
Auseinandersetzung innerhalb der Fachgruppe könnte zu einer grundsätzlichen Ablehnung
des EBM führen.
| Dr. A. Gerlach |
Dr. B. Clever |
Dipl.-Päd. R. Höhfeld |
| DGPT |
bvvp |
VAKJP |
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Bekenntnis zur
Psychotherapie als Regelleistung
(14.02.2001)
In
den Gesellschaftspolitischen Kommentaren Nr. 2 Februar 2001 Seite 17 ff.
erteilt Horst Schmidbauer (SPD-Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages) mehr
oder weniger deutlich artikulierten Gedanken, die Richtlinienpsychotherapie
zumindest bei Erwachsenen eventuell aus dem Regelleistungskatalog der GKV
herauszunehmen und zur Wahlleistung zu machen, eine klare Absage. Er nimmt dabei Bezug auf
entsprechende Äußerungen von Schwartz (Vorsitzender des Sachverständigenrats für die
Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen) und aus der Opposition. Es gehe nicht an, dass
Psychotherapie nur noch von denjenigen Menschen in Anspruch genommen werden könne, die
das Geld haben, um eine entsprechende Wahlleistung bezahlen zu können, oder die sich
neben ihrem Krankenkassenbeitrag eine entsprechende Privatversicherung leisten können.
Wer die gesetzliche Krankenversicherung so Schmidbauer in Grund- und
Wahlleistungen spalte, spalte auch die ganzheitliche Versorgung. Die SPD habe immer für
eine ganzheitliche Versorgung gekämpft, dafür, dass Psyche und Körper in der
medizinischen Behandlung und Versorgung nicht auseinander dividiert werden können. Dabei
werde es auch bleiben!
Kommentar:
Die Botschaft hören wir gern. Es fehlt auch (grundsätzlich) nicht der Glaube.
Beim Lesen des heutigen STERN (Nr. 8/2001, S. 46 ff.) kommen wir allerdings doch ins
Grübeln. Ist etwa die Kommunikation zwischen Regierungsspitze (Schröder, Schmidt) und
parlamentarischer Basis (Schmidbauer) gestört? Oder missverstehen wir da bloß etwas?
Oder wurde Schmidbauer in den gpk zur Verabreichung eines Beruhigungsmittels, Wirksamkeit
begrenzt bis zu den Wahlen 2002, verdonnert?
Holger
Schildt
Antwort der DGPT auf die
Befragung des Sachverständigenrat
für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen