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DGPT - Kandidaten - Forum

I. Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte

Wir möchten die ärztlichen KandidatInnen darauf hinweisen, dass es eine neue (Muster-) Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2003 (ergänzt 2004) gibt, die von den einzelnen
Landesärztekammern (LÄK) in jeweils gültiges Landesrecht umgesetzt wird. In manchen LÄK ist dies bereits geschehen, in manchen läuft das Verfahren noch. Es ist also sehr empfehlenswert, sich bei der jeweiligen LÄK nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Rechtsverbindlich ist für jeden Kandidat/jede Kandidatin diejenige Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung derjenigen Landesärztekammer, deren Mitglied sie/er ist.
Mit welchen Neuerungen ist je nach LÄK zu rechnen? Als Beispiel sei die LÄK Nordrhein erwähnt. Dort heißt es in:
§20 Allgemeine Übergangsbestimmungen
„Kammerangehörige , die sich bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung in der Weiterbildung in einem Bereich befinden, können diese innerhalb einer Frist von drei Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen
und die Zulassung zur Prüfung beantragen.“
Neu ist hier: a) dass eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden soll und b) dass es eine Übergangsfrist von drei Jahren gibt, danach gilt die neue Weiterbildungsordnung. Nach der Frist von drei Jahren gilt dann als Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung Psychoanalyse die Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

D. h. dass alle ärztliche Weiterbildungsteilnehmer, die eine andere Facharztausbildung als
diese sog. „P-Fachärzte“ haben oder sich befinden, keine Bereichsbezeichnung (bisher als Zusatzbezeichnung bezeichnet) Psychoanalyse mehr erlangen können.
Es ist also empfehlenswert, sich kundig zu machen, welche Übergangsfristen je nach LÄK
vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen!
Eure Bundeskandidatensprecherinnen

 

II. Approbation
zum Psychologischen Psychotherapeuten
zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten

In dem seit 1.1.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz (PTG) werden die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gesetzlich geregelt.

Die Führung des Titels "Psychologischer Psychotherapeut" bzw. "Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut" ist damit nur Personen möglich, die eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte absolviert haben und eine Approbation in einem durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach §92 Abs. 6a anerkannten Behandlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Die Genehmigung zum Eintrag ins Arztregister berechtigt den Psychologischen Psychotherapeuten zur Abrechnung der Behandlungen über die Krankenkassen (sozialrechtliche Zulassung).

Psychotherapeuten, die bereits vor dem 1.1.1999 Patientenbehandlungen und Kassenabrechnungen in den genannten Behandlungsverfahren durchgeführt haben, konnten durch Übergangsbestimmungen und den Nachweis bestimmter Voraussetzungen die Approbation erwerben.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten festgeschrieben. Die Ausbildung umfasst insgesamt 4.200 Stunden in einem der drei oben genannten wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Die zur Ausbildung zugelassenen Kandidaten können Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

 

Literatur:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV) vom 18. Dezember 1998, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil 1 Nr.83, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 1998.

Faber, F. R. Haarstrick, Dahm, R., Kallinke, D. (1999). Faber/Haarstrick: Kommentar Psychotherapie- Richtlinien. (5.A).München - Jena, Urban & Fischer.

Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16. Juni 1998

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) in der Fassung vom 11. Dezember 1998.

 

 

Ausbildungsplan

 

Psychologischer

Psychotherapeut

(ab 1999)

Kinder- und 

Jugendlichenpsychotherapeut

(ab 1999)

Eingangsvoraussetzung

Diplom in Psychologie

Diplom in Psychologie,

Abschluss im Studium für das Lehramt, Pädagogik, Sozialpädagogik

Ausbildung nach der Approbations- und Prüfungsverordnung

für die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren   psychoanalytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie.

Theoriestunden  (nach §3)

Erwerb von Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten

psychotherapeutischen Verfahren

200 Std.

200 Std.

Vertiefte Ausbildung in einem

der Verfahren

400 Std.

400 Std.

Selbsterfahrung(nach §5)

Einzel oder in der Gruppe

120 Std.

120 Std.

Praktische Tätigkeit (nach §2)

Behandlungen

1200 Std.

in psychiatrischer Klinik

600 Std.

in psychosomatischer Klinik oder psychotherapeut. Praxis

1200 Std.

in klinischer kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtung

und 600 Std.

in psychosomatischer Klinik oder psychotherapeutischer Praxis für Kinder und Jugendliche

Praktische Tätigkeit (nach §4) d.h. eigene Therapiedurchführung

Patientenbehandlung unter

Supervision

600 Std.

600 Std.

Falldokumentationen

6

6

Fallsupervision Einzel

50 Std.

50 Std.

Fallsupervision  in der Gruppe

100 Std.

100 Std.

festgesetzte Stunden gesamt

verbindlich für Ausbildungsinstitut

3270 Std.

3270 Std.

frei verfügbare Stunden zur Vertiefung oder Schwerpunktsetzung 

abhängig vom Ausbildungsinstitut

930 Std.

930 Std.

Gesamtstunden  je Ausbildungsgang 4200 Std. (§ 1)

Abschluss mit  staatlicher Prüfung (nach §§7-18)

 

nach 3 Jahren Vollzeitausbildung

oder

nach 5 Jahren berufsbegleitender Teilzeitausbildung 

 

 

schriftliche Prüfung (120 Minuten) 

und

mündliche Prüfung  (30 Min. einzeln, oder

                                 120 Min. in 4er-Gruppe) 

 

Antrag auf Erteilung der Approbation  an die zuständige Länderbehörde (nach §19)


Psychologen im Praktikum (PiP)

Einige Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie bieten in Kooperation mit den Lehrinstituten Ausbildungsplätze für Psychologen im Praktikum (PiP) an (jeweils örtliche Regelung).

Die Ableistung des praktischen Jahres im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in der Klinik ist im PTG festgeschrieben und soll die Gelegenheit bieten, ein breites Spektrum psychiatrischer Erkrankungen und Ihrer Behandlung kennen zu lernen.

Die Verträge für Psychologen im Praktikum (PiP) sind Ausbildungsverträge und als solche in der Regel derzeit noch nicht bezahlt. Für den vergleichbaren Status Arzt im Praktikum (AiP) sind hier schon überwiegend Bezahlungen im BAT IIa Bereich üblich. Allerdings besteht an den Universitätskliniken die Möglichkeit über Werkverträge im Bereich von Forschung und Lehre eine partielle Finanzierung dieser Ausbildungszeit sicherzustellen. Darüber hinaus können interessierte Praktikanten innerhalb des praktischen Jahres eine Dissertation beginnen, die im Rahmen bestehender Kooperationen mit dem Psychologischen Institut betreut wird und in den Kliniken durchgeführt werden kann.


Ausbildungsplan als PDF-Datei herunterladen

Von der DGPT anerkannte Aus-/Weiterbildungsinstitute

 

III. IMPP - Prüfung

Die Bundeskandidatensprecherinnen möchten interessierte psychologische PsychotherapeutInnen in Aus-/Weiterbildung, die sich auf die staatliche schriftliche Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz vorbereiten, auf folgendes hinweisen:

Die Kandidatensprecherin der Akademie für Psychoanalyse München, Christa Müller,

hat ein Online-Forum (Yahoo-Group) gegründet, in dem man sich über Fragen, die die Vorbereitung auf die IMPP-Prüfung betreffen, austauschen und informieren kann.

Um mehr über die Gruppe zu erfahren, können Sie im Internet die Seite http://de.groups.yahoo.com/group/Psychotherapieimpp_group besuchen oder eine Mail an Christa Müller (christa.mueller.muenchen@t-online.de) schicken.