DGPT
- Kandidaten - Forum
I. Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte
Wir möchten die ärztlichen KandidatInnen darauf
hinweisen, dass es eine neue (Muster-) Weiterbildungsordnung aus dem
Jahr 2003 (ergänzt 2004) gibt, die von den einzelnen
Landesärztekammern (LÄK) in jeweils gültiges Landesrecht umgesetzt wird.
In manchen LÄK ist dies bereits geschehen, in manchen läuft das
Verfahren noch. Es ist also sehr empfehlenswert, sich bei der jeweiligen
LÄK nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Rechtsverbindlich ist
für jeden Kandidat/jede Kandidatin diejenige Weiterbildungsordnung in
der jeweils gültigen Fassung derjenigen Landesärztekammer, deren
Mitglied sie/er ist.
Mit welchen Neuerungen ist je nach LÄK zu rechnen? Als Beispiel sei die
LÄK Nordrhein erwähnt. Dort heißt es in:
§20 Allgemeine Übergangsbestimmungen
„Kammerangehörige , die sich bei Inkrafttreten dieser
Weiterbildungsordnung in der Weiterbildung in einem Bereich befinden,
können diese innerhalb einer Frist von drei Jahren nach den Bestimmungen
der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen
und die Zulassung zur Prüfung beantragen.“
Neu ist hier: a) dass eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden soll und
b) dass es eine Übergangsfrist von drei Jahren gibt, danach gilt die
neue Weiterbildungsordnung. Nach der Frist von drei Jahren gilt dann als
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung Psychoanalyse die
Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie.
D. h. dass alle ärztliche Weiterbildungsteilnehmer, die eine andere
Facharztausbildung als
diese sog. „P-Fachärzte“ haben oder sich befinden, keine
Bereichsbezeichnung (bisher als Zusatzbezeichnung bezeichnet)
Psychoanalyse mehr erlangen können.
Es ist also empfehlenswert, sich kundig zu machen, welche
Übergangsfristen je nach LÄK
vorgesehen sind.
Mit freundlichen Grüßen!
Eure Bundeskandidatensprecherinnen
II. Approbation
zum Psychologischen Psychotherapeuten
zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
In dem seit 1.1.1999 in Kraft getretenen
Psychotherapeutengesetz (PTG) werden die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten
bzw. zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gesetzlich geregelt.
Die Führung des Titels "Psychologischer
Psychotherapeut" bzw. "Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut" ist damit
nur Personen möglich, die eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten
Ausbildungsstätte absolviert haben und eine Approbation in einem durch den
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach §92 Abs. 6a anerkannten
Behandlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Die Genehmigung zum Eintrag ins
Arztregister berechtigt den Psychologischen Psychotherapeuten zur Abrechnung der
Behandlungen über die Krankenkassen (sozialrechtliche Zulassung).
Psychotherapeuten, die bereits vor dem 1.1.1999
Patientenbehandlungen und Kassenabrechnungen in den genannten Behandlungsverfahren
durchgeführt haben, konnten durch Übergangsbestimmungen und den Nachweis bestimmter
Voraussetzungen die Approbation erwerben.
Die Ausbildung zum Psychologischen
Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ist in der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder-
und Jugendlichen-Psychotherapeuten festgeschrieben. Die Ausbildung umfasst insgesamt 4.200
Stunden in einem der drei oben genannten wissenschaftlich anerkannten
psychotherapeutischen Verfahren.
Die zur Ausbildung zugelassenen Kandidaten
können Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Literatur:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV)
und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV) vom 18. Dezember 1998,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil 1 Nr.83, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 1998.
Faber, F. R. Haarstrick, Dahm, R., Kallinke, D.
(1999). Faber/Haarstrick: Kommentar Psychotherapie- Richtlinien. (5.A).München - Jena,
Urban & Fischer.
Gesetz über die Berufe des Psychologischen
Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
(Psychotherapeutengesetz - PsychThG) zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze vom 16. Juni 1998
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) in
der Fassung vom 11. Dezember 1998.
Ausbildungsplan
|
|
Psychologischer
Psychotherapeut
(ab
1999) |
Kinder-
und
Jugendlichenpsychotherapeut
(ab
1999) |
Eingangsvoraussetzung |
Diplom in Psychologie |
Diplom in Psychologie,
Abschluss im Studium für
das Lehramt, Pädagogik, Sozialpädagogik |
Ausbildung
nach der Approbations- und Prüfungsverordnung
für
die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren
psychoanalytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
Verhaltenstherapie. |
Theoriestunden (nach §3) |
Erwerb
von Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten
psychotherapeutischen
Verfahren |
200 Std. |
200 Std. |
Vertiefte
Ausbildung in einem
der
Verfahren |
400 Std. |
400 Std. |
Selbsterfahrung(nach
§5) |
Einzel
oder in der Gruppe |
120 Std. |
120 Std. |
Praktische Tätigkeit
(nach §2) |
Behandlungen |
1200
Std.
in psychiatrischer Klinik
600 Std.
in psychosomatischer Klinik
oder psychotherapeut. Praxis |
1200
Std.
in klinischer kinder- und
jugendpsychiatrischer Einrichtung
und 600 Std.
in psychosomatischer Klinik
oder psychotherapeutischer Praxis für Kinder und Jugendliche |
Praktische Tätigkeit
(nach §4) d.h. eigene Therapiedurchführung |
Patientenbehandlung
unter
Supervision |
600 Std. |
600 Std. |
Falldokumentationen |
6 |
6 |
Fallsupervision
Einzel |
50 Std. |
50 Std. |
Fallsupervision in der Gruppe |
100 Std. |
100 Std. |
festgesetzte Stunden
gesamt |
verbindlich für
Ausbildungsinstitut |
3270 Std. |
3270 Std. |
frei verfügbare
Stunden zur Vertiefung oder Schwerpunktsetzung |
abhängig
vom Ausbildungsinstitut |
930 Std. |
930 Std. |
Gesamtstunden je Ausbildungsgang 4200 Std. (§ 1) |
Abschluss mit staatlicher Prüfung (nach §§7-18) |
nach
3 Jahren Vollzeitausbildung
oder
nach
5 Jahren berufsbegleitender Teilzeitausbildung
|
schriftliche
Prüfung (120 Minuten)
und
mündliche
Prüfung (30 Min. einzeln, oder
120 Min. in 4er-Gruppe)
|
Antrag
auf Erteilung der Approbation an die
zuständige Länderbehörde (nach §19) |
Psychologen im Praktikum (PiP)
Einige Kliniken für Psychiatrie und
Psychotherapie bieten in Kooperation mit den Lehrinstituten Ausbildungsplätze für
Psychologen im Praktikum (PiP) an (jeweils örtliche Regelung).
Die Ableistung des praktischen Jahres im Rahmen
der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in der Klinik ist im PTG
festgeschrieben und soll die Gelegenheit bieten, ein breites Spektrum psychiatrischer
Erkrankungen und Ihrer Behandlung kennen zu lernen.
Die Verträge für Psychologen im Praktikum (PiP)
sind Ausbildungsverträge und als solche in der Regel derzeit noch nicht bezahlt. Für den
vergleichbaren Status Arzt im Praktikum (AiP) sind hier schon überwiegend Bezahlungen im
BAT IIa Bereich üblich. Allerdings besteht an den Universitätskliniken die Möglichkeit
über Werkverträge im Bereich von Forschung und Lehre eine partielle Finanzierung dieser
Ausbildungszeit sicherzustellen. Darüber hinaus können interessierte Praktikanten
innerhalb des praktischen Jahres eine Dissertation beginnen, die im Rahmen bestehender
Kooperationen mit dem Psychologischen Institut betreut wird und in den Kliniken
durchgeführt werden kann.
Ausbildungsplan als
PDF-Datei herunterladen
Von der DGPT anerkannte Aus-/Weiterbildungsinstitute
III. IMPP - Prüfung
Die
Bundeskandidatensprecherinnen möchten interessierte
psychologische PsychotherapeutInnen in Aus-/Weiterbildung, die
sich auf die staatliche schriftliche Prüfung nach dem
Psychotherapeutengesetz vorbereiten, auf folgendes hinweisen:
Die Kandidatensprecherin der
Akademie für Psychoanalyse München, Christa Müller,
hat ein Online-Forum (Yahoo-Group)
gegründet, in dem man sich über Fragen, die die Vorbereitung auf
die IMPP-Prüfung betreffen, austauschen und informieren kann.
Um mehr über die Gruppe zu
erfahren, können Sie im Internet die Seite
http://de.groups.yahoo.com/group/Psychotherapieimpp_group
besuchen oder eine Mail an Christa Müller (christa.mueller.muenchen@t-online.de)
schicken.
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